An den Rand notiert: Listen ab 1750
Andreas Burmester
Das Inventar Braunschweig 1755 erweist sich als außerordentlich ergiebige Quelle. Vermutlich im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen dem Apotheker Conrad Heinrich Krohne und dem Dekan des Collegium Medicum sollte damals der Wert der Apotheke ermittelt werden. Wir profitieren heute von einem sorgfältig aufgesetzten Inventar und einer Wertermittlung, die wiederum Preis- und Mengenangaben bedingt. Ein Glücksfall! Die gedruckte, mehrspaltige Vorlage für das Inventarverzeichnis – in Art eines Catalogus – umfasst zum einen alle damals in Apotheken gängigen Waren. Die Vorlage wurde in Braunschweig handschriftlich um zusätzliche Artikel ergänzt. Zu die meisten Waren finden sich neben den bevorrateten Mengen der Preis für eine Gewichtseinheit. Hieraus wurde der Gesamtwert berechnet. Farbwaren finden sich im umfangreichen Metalla, Mineralia und Pigmenta Kapitel – wir können also gewiss sein, dass sie damals in Braunschweig auch vorrätig waren. Handschriftlich ergänzt wurden Coerul. Berolin. (Berliner Blau), die ominöse Color. ferreus (Eisenfarbe), Color Pictor. citrin. (Bleigelb für den Maler!), Coerul. montan. (Bergblau), Lacca Wienens (Wiener Lack), Fuligo (Kaminschwarz) und Neapolitaner Gelb, für das es keine lateinische Bezeichnung zu geben schien.
Die Apotheke am Hagenmarkt, von der ja bereits die Rede war [1], hatte Ende März 1755 einen Wert von rund 559 Thalern an „Materialien und Medicamentis simplicibus“, 1192 Thaler an „Medicamentibus praeparatis & compositis“ sowie 979 Thaler an „Gerätschaften“. Krohne, zur Zeit der Inventur als Verwalter der Apotheke für „300 Taler nebst freier Wohnung, Feuerung und Licht, sowie frei Zucker, Gewürze, Essig, Oel u. dgl.“ angestellt, erwarb 1775 die verschuldete Apotheke mitsamt ihrem Inhalt und das Wohnhaus für 11.000 Thaler. [2] Generell gilt, dass Inventuren in wenigen Tagen in einem Verzeichnis von wenigen Seiten enden konnten, in anderen Fällen jedoch in einem amtlichen Dokument mündeten, dessen sorgsame Erstellung und Abnahme durch den Rat der Stadt mehrere Jahre in Anspruch nehmen konnte. [3]
Stuttgart 1755 – wie auch wenige andere – kennt neben Ebur ustum album auch Ebur ustum nigrum, was mit weiß bzw. schwarz gebranntem Elffenbein übersetzt wird. Ebur ustum wird in anderen Listen in der Regel nicht farblich differenziert. Wie schon beim Bleigelb, dem Berggrün und dem Bergblau bietet sich hier der historische Begriff des Spodium als Sammelbegriff an, ein Begriff, der sich nicht auf die Farbe festlegt. Je nach Sauerzufuhr entsteht bei der Verbrennung bzw. der Verkohlung von Elfenbein oder anderen tierischen Knochen ein weißes bzw. schwarzes Pulver. Letzteres kennen wir als Beinschwarz, ersteres als Beinweiß. Da die Farbigkeit von Ebur ustum aus den meisten Listen nicht abzulesen ist, kennt der Digitale Malkasten bislang nur den Sammelbegriff Spodium. Eine spätere Differenzierung nach Beinschwarz und Beinweiß ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt in gleicher Weise für den Lasurstein, der einmal Azurit, ein anderes Mal Lapis Lazuli sein kann. Über den Preis – wie anfangs erhofft – lässt sich hier bislang keine Differenzierung treffen. Im Falle von Bleigelb verstecken sich zahlreichen Blei-Metallverbindungen hinter historischen Sammelbegriff: Die heutigen Begriffe Bleizinngelb I und II oder Bleizinnantimongelb mögen dem Analytiker Aufschluss über die chemisch-mineralogische Beschaffenheit geben, sind aber historisch weder verwurzelt noch hilfreich. Die modernen Bezeichnungen hätte die Farbbrenner, Materialisten, Apotheker oder Maler des historischen Zeitraums, mit dem wir uns befassen, in Rätsel gestürzt. Ausschlaggebend für den Kauf einer Ware waren allein die Farbe und der Preis. Ein billiger, gelber Ocker blieb der farbigen Wandgestaltung vorbehalten, der teurere Lasurstein dem Madonnenmantel.
An diese Stuttgarter Taxe knüpft eine für die Grafschaften Bremen und Verden gültige aus dem Jahr 1765 an. Sie nimmt sich die der Würtenberger Pharmacopoea und ihrem Supplement angehängte Taxe zum Vorbild, die wir schon aus Stuttgart kennen. Es verwundert daher nicht, dass uns auch hier die aus Stuttgart 1755 bekannte Differenzierung nach ebur ustum album – Beinweiß – und ebur ustum nigrum – Beinschwarz – begegnet. Erweitert wird das Warenangebot noch um einen Leinöl-, einen Terpentinöl- und um einen Kopalfirnis. Es ist die erste Erwähnung eines Leinölfirnisses, auch terpentinölhaltige Firnisse finden sich selten. Aus früheren Taxen kennen wir den Danziger und damit vermutlich Bernstein enthaltenden Firnis. Ein Sandarak enthaltender Firnis dagegen fehlt in dieser Taxe: Ob wirklich hiesige Wacholderharze in jene Sandarakfirnisse eingearbeitet wurden, wird noch zu erforschen sein. Bremen-Verden 1765 zeichnet sich aber vor allem durch ihre außerordentliche Systematik aus, was die Suche in der Gesamttaxe erleichtert. Hieraus resultieren jedoch auch zahllose Mehrfachnennungen, der Umfang der Taxe ist deshalb beträchtlich. Für uns sind die ungewöhnlich vielen, als einfache Pulver gelistete Waren von besonderem Interesse: Hier findet sich eigentlich alles in Pulverform, was wir suchen.
Obgleich sich die dreisprachige Taxe Straßburg 1760 auf rein pharmazeutisch relevante Simplicia und Composita beschränkt – und deshalb für uns von nachgeordnetem Interesse ist –, beleuchtet ihr Vorwort einen wichtigen Aspekt: Apotheken sind damals wie heute Wirtschaftsbetriebe! Die bislang nicht vollständig ausgewertete Taxe Straßburg 1722 listet wie ihre Vorläufertaxe aus dem Jahr 1647 eine (über)breite Palette von Simplicia, darunter auch viele Farben. Dies wiederum verpflichtete den Apotheker: Alles, was gelistet wurde, musste dann auch geführt werden. Die Taxe von 1722 band deshalb nach Ansicht der „Geheimen Räthe der Statt Straßburg, genannt die Fünffzehen“, unnötiges Kapital. Vermutlich konkurrierte der Apotheker in einer wirtschaftlich so bedeutenden Stadt wie Straßburg mit einem oder mehreren Materialisten. Durch Waren, die – da nicht mehr frisch – ausgemustert wurden, ging zudem immer wieder eingesetztes Kapital verloren. Beide Faktoren führten dazu, dass die Straßburger Apotheker dazu übergegangen waren, ihre Verluste auf die Preise für Medikamente umzulegen. Die dadurch bedingte Teuerung ging zu Lasten der Patienten, ein unerwünschter Effekt. Ihm war nur durch eine grundlegende Überarbeitung der maßgeblichen Straßburger Pharmacopöe und ihrer Rezepturen, durch einen Verzicht auf pharmazeutisch unwirksame Beimengungen und damit durch eine Verkleinerung des Warensortiments in der Taxe zu begegnen.
Wie schon ihre Vorläufer hatte Straßburg 1760 Gültigkeit für die Apotheke „Zum (goldenen) Hirschen“ (Pharmacie du Cerf) am Münsterplatz. Die Apotheke stand seit Generationen im Eigentum der Familie Spielmann. Der Apotheker, Arzt und Chemiker Jacob Reinbold Spielmann (1722–1783), der vermutlich wesentlich zur Überarbeitung der Straßburger Pharmacopöe wie auch der Taxe Straßburg 1760 beitrug, und in dessen Händen die Hirschapotheke seit 1742 lag, unterrichtete auch Johann Wolfgang von Goethe während seiner Straßburger Studienzeit 1770/71 [4].
Die von Kaiserin Maria Theresia erlassene Taxe Wien 1765 wendet sich an bürgerliche Apotheker, aber auch an Hof- und Feldapotheker. In der Einleitung wird erwähnt, dass mit Erscheinen eines neuen Dispensatoriums Pharmaceuticum im Jahr 1729 eine Menge neuer Medikamente, sowohl Composita als auch Simplicia, auf den Markt gekommen seien, so dass eine 1689 erschienene Wiener Taxe gänzlich überholt sei, was zu vielerlei Missbrauch führe. Wir kennen diesen Effekt ja bereits aus Straßburg! Ungewöhnlicher Weise wird Wien 1744, eine sorgfältig erarbeitete Vorläufertaxe, nicht erwähnt. Gleich wie, die neu aufgelegte Taxe Wien 1765 solle helfen, „andurch vorerwähnten Unfug abzustellen“. Eindrücklich wird vor dem Vertrieb nachgedruckter Exemplare in Österreich-Ungarn gewarnt und mit Strafen gedroht. In Wien 1765 sind die Simplicia getrennt von den Composita, sowie die „chymischen“ als auch die galenischen Medikamente jeweils alphabetisch gelistet. In der Taxe findet sich fast alles, was wir erwarten hätten. Die Besonderheit liegt darin, dass eigentlich fast alle Produkte, die uns interessieren, als Pulveres angeboten wurden. Leicht nachvollziehbar, die Pulver sind das, was im Handkauf über die Theke geht! Allerdings: Wenn die Apotheke wirklich der Ort war, wo der Künstler seinen Bedarf deckte, bleibt doch auffällig, dass auch hier kein einziges Gelb angeboten wurde, auch die Blautöne sind auf Lasur beschränkt. Der Preis für Lasurblau lässt wiederum nicht entscheiden, ob es sich um Kupferblaupigmente oder Ultramarin handelte. Auch Berliner Blau oder Bleigelb in Form von Neapelgelb fehlen. Es ist also anzuzweifeln, ob die Apotheke im Hinblick auf die Farben noch das bot, was für uns von Interesse ist. Vermutlich war in Wien dieser Zeit der Farbhandel schon den Materialisten überlassen. Es ist der Abgesang der Taxen!
In diesen Zusammenhang passt eine Taxe von „Krämer=Waaren und Handwerckschafts=Arbeiten“, die im 3. Quartal 1765 für Mannheim, Heydelberg und Franckenthal Gültigkeit bekam. Es ist ein seltenes Dokument abseits aller Apothekentaxen und Preiscourants: Wo sind die Listen für das 1., 2. oder 4. Quartal? Neben Waren des Alltags wie Baumöhl (Olivenöl), Caffée, Thée, Taback oder Zucker verschiedenster Herkunft tauchen auch Waren aus unserem Kanon auf. Doch von uns Gesuchtes wie Ocker, Berggrün, Bleigelb oder die zahlreichen Gummen fehlen. Stattdessen gibt es zwei Qualitäten von Berliner Blau und Smalte. Warum all diese Waren dann über zwei Kapitel „Spezerey und andere Waaren“ und „Material=Waaren“ verteilt sind, erschließt sich bislang nicht. Letzteres Kapitel, alphabetisch gelistet, endet zudem in unerfindlicher Weise beim Buchstaben C, die Folgeseiten zeigen jedoch keinen Sprung in der Seitenzählung?
Schaut man auf die Preise, ist Berliner Blau zwar fünfmal so teuer wie Grünspan, doch das „neue“ Blau erreicht preislich in keinem Fall Karmin, das sich als 260mal so teuer erweist. Hiermit übertrifft dieser intensiv scharlachrote Farbstoff, aus Cochenilleläusen extrahiert, die auch angebotenen Cochenill – quasi den Rohstoff – um rund das rund 17fache. Die bisher ausgewerteten Listen deuten darauf hin, dass zumindest die Bezeichnung Karmin erst ab dem zweiten Viertel des 18. Jhs. auftaucht. Kann für die Zeit davor davon ausgegangen werden, dass ein Käufer den Farbstoff aus dem Scharlachwürmlein selbst extrahiert hat? Oder bekommt der Farbstoff dann erst seinen Namen? Die weite Schwankung im Preisgefüge über den gesamten, hier bearbeiteten Zeitraum hinweg lässt in jedem Fall darauf schließen, dass Cochenill, also die Läuse, in sehr unterschiedlichen Qualitäten angeboten wurden. In der Taxe werden zahlreiche, unterschiedlich gefärbte Stoffe in verschiedenen Breiten und Qualitäten eingepreist. Samt, Seyde, Moulton, ob Baille-Gelb oder Bleumerant gefärbt: Mannheim 1765 dürfte eine Fundgrube für die Forschung zu historischen Zentren der Textilherstellung wie Heidelberg und Frankenthal sein!
Ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Textilien sollten jedoch die zahlreichen Kapitel der Taxe zu Handwerkschafts=Arbeiten finden: Eisen-, Crepin- und Knopfmacher=Waaren etc. sind eingepreist. Dazu rechnen auch Leistungen der Schön=Ferber, Weißgerber, Sattler, Tuch=Scheerer, Schneider, Peruquiers und vieler anderer. Die Preisliste bildet in gleicher Ausführlichkeit das Transportwesen ab, ob in der Kutsche, ob zu Pferde oder Schiff, ob flussauf- oder -abwärts. Für uns von besonderem Interesse sind Tüncher-Arbeiten mit Ölfarben auf Stein oder Holz: In rot, schwarz, steinfarben, silbern, gelb ... einzig Schiffer-Weiß wird explizit benannt. Ebenso oft gefragt gewesen sein wird das Abschlagen von Putz und ein Neuverputzen in unterschiedlichen Qualitäten. Tüncher-Arbeiten auf der Wand wie auf Tuch greifen auf Berggrün, Kugellack, Carmesin roth, Schmalten und Indigo zurück. Doch Berggrün fanden wir nicht eingepreist?
Lübeck 1770 ist in seiner Reichhaltigkeit eine Herausforderung. Die Taxe markiert jedoch vor allem eine Zeitschwelle! Alle gelisteten Waren sind mit Sonderzeichen klassifiziert, die im Vorwort erläutert werden. Dabei wird mit „notwendig immer zu bevorraten“ eine zeitgemäße Apotheke abgesteckt, „nicht so häufig im Gebrauch“ stehende Waren umschreiben Randgebiete im Sortiment. Sie wurden möglichenfalls im Alltag einer Apotheke eher als Ballast gesehen. Wenn der Kunde das will, müssen wir … obgleich … Viele Waren aus unserem Kanon werden als „veraltet“ ausgewiesen: Die Klassifizierung als „veraltet“ zielt dabei ebenfalls nicht auf die Natur der Ware, sondern eher auf eine überholte Auffassung von dem, was eine Apotheke bieten sollte. Zwar würden auch in Lübeck z. B. Berliner Blau, Auripigment oder Mahl=Gold „vom geringen Manne“ häufig verlangt, doch müsse – so meine Interpretation – die Apotheke diese nicht führen. Vermutlich waren sie vom örtlichen Materialisten zu beziehen. Die zahlreichen Apotheken Lübecks und ihre Materialisten harren noch der Bearbeitung [5].
Während der Bearbeitung einer Vielzahl von Taxen festigt sich der Eindruck, dass die Bedeutung der Apotheken bei der Versorgung mit Farbwaren in kleinen Städten wie in Gotha auch gegen das Ende des 18. Jhs. ungebrochen bleibt. Wahrscheinlich hat sich dort noch kein Materialist angesiedelt, der die Versorgung übernehmen könnte. Gotha 1770 bietet so unter den Warenbeständen der zwei Hofapotheken eine Fülle von Überraschungen: Neben dem Angebot von Berlinerblau treten Firnisse ohne und mit Zusatz von Leinöl, aber auch ein spiritushaltiger Lackfirnis, Schreibesilber und Muschelgold, Ultramarin, zwei Sorten Indigo, Smalte – blaue Stärke – und explizit schwarz gebranntes Elfenbein. Als seltene Ausnahme wird „Grapp“ – Färberröthe – unter seiner umgangssprachlichen Bezeichnung benannt. Jedoch fehlen Lein- und Nußöl, ein Versehen?
Zum Zeitpunkt des Erscheinens von Gotha 1770 gab es bemerkenswerterweise zwei Hofapotheken in Gotha, beide im Titel der Taxe erwähnt. Es sind dies die Stadt-, sprich Löwen Apotheke (seit 1649), und die vermutlich weit ältere Hofapotheke in der Residenz. Beide wurden lange Zeit von ein und demselben Apotheker betrieben. Nach einer Trennung der Apotheken im Jahr 1731 – der Titel Hofapotheke verblieb – erwarben der Gewürzkrämer(!) Samuel Gottfried Biel und der Apotheker Johann Georg Nestler gemeinschaftlich die Stadtapotheke und benannten sie in Salomonis Apotheke um. Die Kenntnisse und die Geschäftsbeziehungen des Krämers wie des Apothekers erlaubten vermutlich einen erfolgreichen Betrieb. Nestler und nach ihm sein Sohn führten die Apotheke bis 1790. [6] In ihrer Zeit entstanden die Taxen Gotha 1770 und Gotha 1787.
Eine Inventarliste Nürnberg 1772 der 1763 von Christoph Adam Bäumler gegründeten Drogerie erweist sich nicht nur mit ihren an die 700 für uns relevanten Einträgen als Fundgrube, sondern ergänzt das in Gotha gewonnene Bild. Die Nürnberger Liste umfasst insgesamt rund 3.000 Einträge. Sie ist handgeschrieben und vorwiegend in Latein gehalten. Rasch wird aber klar, dass der Handel mit Farbwaren für diese Drogerie ein wesentliches Standbein war. Der Handel mit anderen Simplicia weist den Droguisten als einen Materialisten aus. Über die näheren Umstände der Entstehung der Liste ist der schmalen Kladde nichts zu entnehmen. Nach der Handschrift zu urteilen, wurde die Liste von einem einzigen Schreiber angefertigt. Dieser muss eine Ausbildung in einer Apotheke genossen haben: Gut ausgebildete Apothekergesellen fanden immer wieder eine Anstellung bei Materialisten. Ihm waren die lateinischen Bezeichnungen der bei der Inventur vorgefundenen Waren offenkundig mehr als vertraut. Aber auch mit den aus der Alchemie stammenden Kurzzeichen für Terra, Gold, Silber oder Alaun u. a., die sich immer wieder in der Liste finden, konnte dieser Schreiber souverän umgehen. Offenkundig waren sie jedoch in der Drogerie unüblich und führten zu Rückfragen, so dass alchemistische Kürzel immer wieder in ein darüber notiertes Wort aufgelöst wurden. Erstmals für mich rätselhafte Einträge wie Splendor VV mit einer Farbangabe konnten so als Glanz- oder Schmuckglas (Vitrum) entschlüsselt werden. In Anbetracht der 165 Materialien, die wir erfassen, fragt man sich, wieso hier an die 700 Einträge in die Datenbank übernommen wurden? Diese Fülle ist der Besonderheit einer Inventur zuzuschreiben, die keine Waren pauschal, sondern einzelne Gefäße, deren Inhalt und deren Gewicht erfasst. Angaben zum Wert der erfassten Waren fehlen – es stand also z. B. kein Verkauf wie in Kolberg 1589 oder Braunschweig 1755 an. Aus der Nürnberger Liste wird deutlich, dass die 360 Pfund Berggrün sich auf sechs Gefäße verteilten, die zudem an unterschiedlichen Orten gelagert waren. Die größte Menge von 330 Pfund lagerte in einem Gewölbe, der Rest im Laden und seiner Materialkammer. Die 46 Pfund Berliner Blau, verteilt auf zehn Gefäße, wurden in unterschiedlichen Qualitäten aufgefunden, und das verteilt auf fünf unterschiedliche Orte. Das Fassungsvermögen des Ladens wie auch der nahen Materialkammer oder dem darüberliegenden Bödenlein muss begrenzt gewesen sein, so dass sich die Bestände der Drogerie auf vier Liegenschaften und rund ein Dutzend Kammern, Dachböden oder Keller verteilten. Die für unser Projekt relevanten und zum Zeitpunkt der Inventur vorgefundenen Waren summieren sich auf über 16 Tonnen, allein eine halbe Tonne Bleiweiß! Wie bereits in den Taxen, fallen rein deutsche Bezeichnungen ins Auge, die auf Kesselbraun, Bergblau, Berggrün oder Schmack (Smalte) hinweisen. Wie eigentlich auch für eine Drogerie zu erwarten, beziehen sich die Angaben im Pfund mit Sicherheit auf das Krämerpfund zu 16 Unzen oder 32 Loth: Dies kann aus einem einzigen Eintrag geschlossen werden, hier findet sich Zinnober als „Cinabr. ppt 1 Pfund 30 Loth”. Doch wozu fanden farbige Gläser Verwendung, die in rund 125 Pfund bevorratet wurden? Dass sie oft gefragt waren, zeigt, dass ein Großteil der Vorräte an farbigen Gläsern im Laden zu finden war, also griffbereit lagen. Solch eine Inventur muss ein zeitraubendes und personalbindendes Unterfangen gewesen sein. Sie begann auf dem Oberen Boden der Materialkammer (ausschließlich Herbae, Radices und Flores), ging über den Mittleren und Unteren Boden (dasselbe, dazu Cortices und Semina), führte dann in die Materialkammer (dort auch Gummen, Radices), dann in den Freller (Lesart unsicher), dann wieder zurück in die Materialkammer und überquerte dann die Straße (?) zum drüberigen(?) Dannreutherschen Haus. Dort lagerten große Bestände im hintern Gewölb (hohe Gewichte). Vor dort führte die Inventur in das vordere Gewölb auf dem Bödenlein (dort geringere Gewichte) und dann ins vordere Gewölb selber. Ein weiteres Lager gab es im Behaimischen Hauß auf dem Kornmarckt im vordern Gewölbe, wo sich neben anderen schweren Gebinden 500 Pfund Umbra aus Holland fanden. Offenkundig wurde die Inventur im Laden Keller fortgesetzt, ging dann erneut in den Laden (mit einer Vielzahl von Waren), dann in eine Tenne (rund 950 Pfund Olivenöl), führte wieder in den Laden zurück und dann zum Bödenlein im Laden. Dort lagerten eine Vielzahl von Waren. Im Volkamerischen Haus befanden sich weitere Lagerflächen im vordern Gewölb. Die Inventur wurde dann im Laden Stüblein fortgesetzt, dann im Material Kämmerlein und Material Kälterlein, um im Stuben Kälter zu enden. Zusammenfassend gibt diese Inventurliste dem Gefühl Recht, den Blick vermehrt auf Drogerien und Materialisten zu wenden: Der Preis hierfür ist, den einfach auswertbaren Bereich der gedruckten Apothekenpreislisten zu verlassen und sich in die mühsame Ebene handschriftlicher Inventare hineinzuwagen. Aber nur hierdurch wird das (Zerr)Bild der Rolle der Apotheken hin zu jenen Kaufleuten verschoben, die zumindest in den großen Städten die Massen an Farbwaren handelten.
Manchen mögen die Mengen erstaunt haben, die der Nürnberger Droguist Bäumler bevorratete. Natürlich liegt die Frage nahe, wie die Waren nach Nürnberg kamen: Eingekauft beim Hersteller oder auf einer zentralen Messe mussten sie ja irgendwie über den Landweg in die Bäumlerische Drogerie gekommen sein? Wir fragen jetzt also nach den Warenflüssen und nach den „Logistikern“ der Vergangenheit, denken über das Straßennetz, über Fuhrleute, Frachtkähne und die Frachtkosten nach. Wie die Arbeiten von Stefanie Correll zu Würzburg im 18. Jh. gezeigt haben, gehörten die Fuhrleute leider nicht zu einem Gewerbe, das umfassende schriftliche Dokumente hinterlassen hätte.
Auf ihren Wegen von A nach B waren die Fuhrleute nicht nur mit immer neuen Zollstationen konfrontiert – und damit mit immer weiteren Zahlungen –, sondern kämpften auch mit einem zumindest zeitweise miserablen Straßennetz und geographischen Hindernissen. So führten über die wenigsten Flüsse Brücken, die den Lasten der schweren Fuhrwerke gewachsen waren. Wo keine Furt zu finden war, wo die Flüssen zu tief waren, die Strömung zu reißend, wechselte die Ware vom Fuhrwerk auf ein Schiff. Jetzt waren erneute Kosten unausweichlich, denn ein Kran wurde benötigt. Als eine in diesem Zusammenhang ausgesprochen seltene Quelle muss eine Krantarif aus Trier 1767 [7] gewertet werden. Dieser Tarif wirft außer auf die Kosten ein Schlaglicht auf die Art der Waren, die gehoben wurden, auf die damals üblichen Gebindeformen und deren Gewichte. Auch wenn Trier 1767 das Format unserer Webseite sprengt und deshalb als PDF beigehängt ist, bietet der Krantarif eine Fülle von Gebindeformen: Faß (Auripigment bis Zinnober), Fässel (Eisenfarbe oder das schwere Mennige), Fäßgen (Weihrauch), Kübel (Pech), Klumpen (Blei), Stück (Blei), Tafel (Blei), Roll (Blei), Trumm (Tabak), Kist (Glas), auch als Hohlmaß (Quartel, Ohm) für Öle, Korb (Schreibfedern) und T(h)onn (Seife). Aloe, Borax, Cochenille, Galläpfel, gemischte Kramerwaren, Papiere, Umbra oder Waid werden im Ballen - also vermutlich in einem stabilen Tuch mehrfach verschnürt - an oder von Bord gehoben. Dass der in den Taxen so selten erwähnte (warum?), aus Tierhäuten gewonnene Leim im Korb gehoben wird, spricht für Leimplatten oder gröbere Leimspäne, beides nach Schedel 1789 gängige Handelsformen. Beachtlich sind die Gewichte, die z. B. bei einem Fass Mennige zwischen 7 und 9 Zentnern liegen konnte. Setzt man den Zentner zu rund 100 Pfund an, so sind dies zwischen 450 und 520 heutigen Kilogramm. Der durchschnittliche Krantarif pro Centner liegt für fast alle Waren bei 5,2 Pfennigen, nur der Kübel Pech liegt mit 8 Pfennigen deutlich darüber. Über die Gründe ist nur zu mutmaßen. Die Abgabe deckte nicht nur die Nutzung z. B. des Alten Krahnen in Trier, sondern auch den Lohn der vier Windenknechte, die in zwei Treträdern den Kran mit Muskelkraft betrieben, sowie den des Kranmeisters, der von außerhalb des Turmes die Fracht an die richtige Stelle bugsierte [8]. Ein Krantarif wäre auch für den Alten Kran in Lüneburg zu vermuten, nur ist bislang keiner im Stadtarchiv Lüneburg aufzufinden. Es bleibt also eine sehr seltene Quelle, gleichwohl sollten Frachtkosten nicht aus dem Auge verloren werden!
Über die Menge an Gütern, die in 1.130 Schiffen von „See= Strohm= und Landwärts eingekommen sind“ – also die importierten Waren –, vermitteln uns Königsberger Listen vom Jahr 1791 eine Vorstellung [9]. Von den Farben sind 40.451 Pfund Bleyweiß, 20.511 Pfund Indigo, 2.538 Pfund Blaue Smalte und 78 Pfund Saffran gelistet. Der hochpreisige Safran wird jedoch vor allem als Gewürz verkauft worden sein. 200.597 Pfund Brasilianisches Holz, 93.500 Pfund Alaun, 47.570 Pfund Kupferwasser (Vitriol) und 35.567 Pfund Krapp(wurzel) mögen auch in der Farbherstellung oder der Färberei Verwendung gefunden haben. Setzt man die genannten Mengen in Relation zu 1.466.000 Pfund allerley Sorten Tobak, 1.499.712 Pfund Zucker, 382.868 Pfund Syrup, 889.524 Pfund Kaffeebohnen oder 6.790 Pfund Thee, so wird nachvollziehbar, dass viele Materialisten in Tabak, Zucker und Kaffee ihr Hauptgeschäftsfeld suchten. Über den Königsberger Hafen – die beiden schiffbaren Arme des Flusslaufs des Pregels – lief aber vor allem der Export von landwirtschaftlichen Produkten wie Weizen, Gerste, Saatgut und Schweineborsten. Von den rund 2.600 Stein Wachs (1 Stein 7 bis 11,5 kg) gehen auf dem Seeweg u. a. 1.281 Stein nach Lübeck, Bremen und Hamburg, 819 Stein nach Holland, 249 Stein nach England und 120 Stein nach Dänemark.
Der zunehmenden Wirkungsmacht von Inventaren und Krantaxen steht ein schleichend verblassender Eindruck unserer Taxen gegenüber. So findet sich jetzt auch in Schedels Waaren-Lexikon 1791 die treffende Anmerkung, dass im Fall von Oelfarben die vornehmsten und gewöhnlichsten eben von Materialisten gehandelt würden. Es bestätigt unseren Eindruck, dass die Apotheke ihre Rolle im Farbhandel verloren hat. An den seit Jahrhunderten etablierten Bezeichnungen ändert sich jedoch nichts: Es bleibt im Weiß bei Bleyweiß, Kremserweiß, Schieferweiß, im Schwarz bei Beinschwarz, Elfenbeinschwarz, Kiehnruß, im Braun bei Braunroth, cyprischer Erde, cöllnischer Erde, englischer Erde, Umbra, dunkelem Ocher, im Roth bei Karmin, Zinnober, Berlinerroth, Wienerlack, Mennige, Florentinerlack, Kolumbinlack, Rothstein, rothem Bolus, Kugellack, geschlagen Kupfer, im Blau bei Ultramarin, Berlinerblau, Indigo, Smalte, Weid, im Gelb bei Rauschgelb, Schüttgelb, Bleygelb, Auripigment, gelbem Ocher, Neaplisch Gelb, geschlagen Gold, Messing, Gummigutt und im Grün bei Terra verde, grüner Erde, Berggrün, gemeinem und kristallisirtem Grünspan und manch anderer Farbe. Stoff für mehr!
Die Apotheke verliert sichtlich an Bedeutung für den Farbhandel. Gleichwohl findet sich immer noch der eine oder andere Baustein, der das Bild vervollständigt. Fulda 1785 ist die verbesserte Nachfolgertaxe von Fulda 1728, die durch „die Wirkung der Zeit“, aber auch wegen des „Wechsel[s] des Nahrungswerthes“ – also der Kaufkraft – als überholt galt. Da für die Taxe Fulda 1785 der Teil der Composita zur Drucklegung nicht fertig wurde, orientiert sich die doppelseitig angelegte Taxe Fulda 1785 behelfsweise an vermutlich Wien 1765. Eine vervollständigte Fuldaer Taxe erschien bereits im Folgejahr. In Fulda 1785 fehlt der Eintrag zu Grünspan, in Fulda 1786 ist er mit Viride aeris 2 Loth zu 3 Kreuzern nachgetragen. Die Simplicia wurden in der Regel von Frankfurt eingekauft und durften dann in gewohnter Weise mit 25%igem Aufschlag weiterverkauft werden. Kräuter, Blumen, Wurzeln und ähnliches sollten regional bezogen werden – so würden wir das heute formulieren – damit „das Geld dafür im Lande bleibe, und auch der Werth desselben dem Unterthanen erträglicher werden“. Im Gegensatz zu anderen Taxen bezog sich die getroffene Auswahl der pharmazeutischen Zubereitungen (Medikamente) nicht nur auf das Dispensatorium Augustanum, sondern der Apotheker sollte sich aller „den der medizinischen Fakultät eingeführten besten Dispensatoriis“ bedienen, vor allem jedoch „zum Besten der Armen“ der Prager „Pharmacopoeam pauperum“. In Fulda 1791 fehlende Waren belegen, dass die Fuldaer Apotheken – darunter die 1549 gegründete Löwen Apotheke und die 1658 eröffnete Hof-Apotheke – zum Ende des 18. Jhs. ihre Rolle zur Versorgung mit Farbwaren verloren hatten.
Nicht anders sieht es in Hannover 1799 aus. Die Beschränkung auf pharmazeutisch nutzbare Waren ist auffällig: Keine Blaufarben, leider auch kein Berlinerblau, kein Bleigelb, von Neapelgelb ganz zu schweigen, kein Lackmus, kein Terpentinöl … Das Bemühen des Verfassers, des Königlich=Großbritannischen Leibmedicus L. F. B. Lentin, knapp zu bleiben und nur die „moderne“ pharmazeutischen Rezepturen zu bedienen, also alles in seinen Augen Überholte wegzulassen, stieß möglichenfalls nicht auf ungeteilte Begeisterung. Ein umfangreicher Nachtrag war die Folge: Dieser listet nicht nur Waren mit "erhöheten" oder "erniedrigten" Preisen, sondern vor allem vergessene. Da die Taxe offenkundig kurz nach Michaelis 1798 gesetzt war und in den Druck gehen sollte, blieb deshalb aus Zeitgründen nur jener nachgeschaltete mehrseitige Nachtrag. Das Druckbild ließ Raum, sowohl zum Ostermarkt wie zu Michaelis die Preise anzupassen, freie Spalten erlaubten handschriftliche Korrekturen.
[1] Robert Bohlmann d. J.: Die Apotheke am Hagenmarkt, in: Walther Kern und Wolfgang Schneider (Hrsg.), Geschichte der Apotheken des Landes Braunschweig (Braunschweig 1959), Band 2.
[2] Bohlmann 1959 op. cit., S. 24 ff.
[3] Dietrich Arends und Wolfgang Schneider, Braunschweiger Apothekenregister 1506 – 1693, Braunschweig 1960, S. 37f.
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Jacob_Reinbold_Spielmann (letztmalig aufgerufen 8.5.23)
[5] Alfred Adlung, Zur Geschichte des lübeckischen Apothekenwesens, in: Apoth. Ztg. 49 (1934), Nr. 82, S. 1301; Nr. 86, S. 1381; sowie Nr. 88, S. 1419. Zur elektronischen Ausgabe.
[6] https://loewenapotheke-gotha.de/wir-ueber-uns/historie.html (letztmalig aufgerufen 14.7.22)
[7] Verschiedene Ordnungen und Taxen Der Stadt Trier de Anno 1767, hieraus ab S. 24 Designation Deren Crahnen=Gefällen Der Stadt Trier, Und was Von denen hier anlangenden Kaufmanns=Gütern und Waaren an Crahnen=Gebühr zu entrichten ist.
[8] Michael Matheus: Hafenkrane. Zur Geschichte einer mittelalterlichen Maschine am Rhein und seinen Nebenflüssen von Straßburg bis Düsseldorf, in: Trierer Historische Forschungen 1985, Bd. 9.
[9] Anon.: Königsberger Listen vom Jahr 1791, in: Journal für Fabrik, Manufaktur und Handlung, Bd. 2, Leipzig 1796 (2. Auflage des Journals von 1792), S. 143-146.
Dieser Beitrag ist zu zitieren als Andreas Burmester: An den Rand notiert. Anmerkungen zum Münchner Taxenprojekt (2022), www.taxenprojekt.de
Zeitstrahl bis 1574 [] ab 1575 [] ab 1600 [] ab 1625 [] ab 1650 [] ab 1675 [] ab 1700 [] ab 1725 [] ab 1750 [] um 1800