An den Rand notiert: 1575 bis 1599

Andreas Burmester

Da die kaiserliche Neuregelung zu den Verhältnissen in den Apotheken vermutlich nicht in allen Orten des Deutschen Reiches ausreichende Beachtung fand, wurde sie 1577 durch Kaiser Rudolf II in der Polizey=Ordnung in Frankfurt erneuert.

Im selben Jahr und ein Jahr nach der Gründung einer ersten Apotheke erschien in Magdeburg eine erste Taxe. Dabei scheint man sich Berlin 1574 als Vorbild genommen haben (z. B. Eintrag vitrum quo tingetur aurum bzw. argentum). Magdeburg 1577 weist ebenfalls ein Kapitel Metalla et Pigmenta // Metall/ Berckart und Farben auf. Ein abschließendes Kapitel befasst sich damit, wie lange die angebotenen Waren „wehren“, sie also in geeigneten Gefäßen aufbewahrt werden dürfen. Zu den „Metalla, Terrae, Ligna, Lapides, gummata und Salia/ Item succi inspissati” heißt es, dass sie „wehren viel Jahren". Im Gegensatz zu den Blumen, Früchten oder auch pharmazeutischen Rezepturen, die selten länger als ein Jahr hielten und deshalb nur in kleinen Mengen bevorratet werden durften, trug der Apotheker also keine großen Risiken bei der Bevorratung der Mehrheit der uns interessierenden Waren. Eine Ausnahme waren die Olea, die ranzig werden konnten und deshalb nicht älter als ein Jahr sein durften.

Eine weitere Besonderheit ist, dass bereits in der Überschrift zu den „Medicamenta oder Ertzneyen von Simplicien und Compositen“ erwähnt wird, dass der Thaler zu 32 Groschen berechnet wurde. In den meisten Taxen fehlen solche Angaben, weswegen die Umrechnungen der Währungseinheiten in (vorzugsweise) den Pfennig mit Unsicherheiten belastet sind. Als im täglichen Umgang mit der Preisliste erkannter Mangel wurde offenkundig ein fehlendes Inhaltsverzeichnis empfunden: Dieses findet sich auf den der Taxe vorgebundenen Leerseiten per Hand feinsäuberlich nachgetragen. Der sorgsame Druck lassen mich fragen, wie hoch die Gesamtauflage dieser ersten Magdeburger Taxe für die einzige Apotheke am Ort wohl war?

Magdeburg 1577 (Universitäts-_und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt)

Natürlich fragt man sich auch, in welcher Form die Kunden das Gewünschte bekamen? Verließen sie die Offizin mit einem Brocken Ultramarin in der Hand, mit einem Pfund Cerussa Citrina (Bleigelb), umgefüllt in ein mitgebrachtes Gefäß? Behalten wir diese Fragen im Auge, doch wird es vermutlich ein blaues oder gelbes Pulver gewesen sein. Die Magdeburger Taxe bietet ein breites Sortiment gepulverter Waren, darunter Kreide, Gips, Gummi Arabicum oder Lapis Lazuli. Pulver sind nicht in jeder Taxe explizit gelistet, doch in der Taxa Laborum als Dienstleistung oft eingepreist. Hatte doch der Apotheker die praktischen Voraussetzungen (Mörser, Pistill) wie auch das Wissen, wie man größere Brocken in ein Pulver verwandelt. Noch eine letzte Besonderheit: Magdeburg 1577 weist über die ganze Sammeltaxe verteilt eine Reihe von Farben aus, die nur in ihrer deutschen Bezeichnung - die lateinische fehlt - und in größeren Lettern gedruckt sind: Eysenfarb, Mumia, Ockergelb, Rösel, Smalte, Türckisch Farb und Wasser Blaw. Spannend! Keine dieser Waren hatte eine pharmazeutische Bedeutung, sie werden ausschließlich z. B. als Wand- oder Künstlerfarben, für Farbfassungen, Schützenscheiben oder in Anstrichen jeder Art Verwendung gefunden haben [1].

Sachsen 1580 (IB-Hochschule, Studienzentrum Coburg)

Die 1580 in Jena verlegte Apothecken Ordnung sampt Taxt, die für das ganze Fürstentum Sachsen Gültigkeit hat, benennt die Bezugsquelle für all das, was der Apotheker zukaufen musste: Es war der Materialist, der seine Waren aus Nürnberg/ Franckfurt oder Leipzig gegen die Ausstellung einer Quittung bezog. Letztere spielte bei der Qualitätssicherung eine große Rolle: Einzig die Quittungen garantierten einen gesicherten Bezug. Obskure, und damit möglichenfalls lebensbedrohende Quellen für den Bezug pharmazeutisch wichtiger Grundstoffe waren damit ausgeschlossen. Auch wenn Sachsen 1580 kein eigenes Farbenkapitel hat, macht die Taxt in den Kapitelüberschriften die Bedeutung lokal gesammelter Kreuter wie auch von einfachen Stück aus – man kann hier sicherlich ergänzen, sächsischen – Berckwercken deutlich.

Catalogus Frankfurt 1582 (Bayerische Staatsbibliothek München)

Bei Frankfurt 1582 handelt es sich um eine ausgesprochene Seltenheit: Es ist eine Liste zahlloser Waren ohne gedruckte Preise (Catalogus). Sie definiert, was in Apotheken benötigt wurde und listet ein breites Spektrum verschiedenster Materialia und Simplicia, letztere Ausgangsstoffe für pharmazeutische Zubereitungen. Die Spalten für die Preise (angesetzt in Florin, Batzen und Creuzern) sind leer gelassen, wohl damit man diese je nach aktuellem Stand nachtragen konnte. Die Mengenangaben richteten sich offenkundig an den Zwischenhandel (vorwiegend Materialisten): Viele Waren werden nach dem Pfund verkauft, die meisten Pigmente aber nach dem Zentner. Frankfurt 1582 macht eindrücklich deutlich, dass der Handel einer Vielzahl von Waren über den Messen in Frankfurt, Leipzig, Hamburg, Straßburg und Antwerpen lief. Sie müssen als zentrale Knotenpunkte im schon damals weltweiten Handel gesehen werden. Frankfurt 1582 spiegelt in einmaliger Weise das Angebot und die Nachfrage dieser Messen, vermutlich die von Frankfurt. Der Catalogus steckt damit zugleich das Warensortiment ab, was verfügbar war und in dem sich dieses Projekt bewegt.

Die Taxe Worms 1582 mit seinen über 2.000 Waren war wohl Vorbild für Frankfurt 1582. Dies lässt sich u. a. an zwei Einträgen zu natürlichem und künstlichem Bergblau zeigen:

Frankfurt 1582 (Bayerische Staatsbibliothek München)
Worms 1582 (Bayerische Staatsbibliothek München)

Beide Listen sind in Franckfurt am Mayn durch Nicolaus Basseus gedruckt. Allerdings ist die Wormser Taxe eine mit Preisen versehene Sammeltaxe – Bergblau bleibt ohne Preis –, während die Frankfurter Liste ein alphabetisch geordneter Catalogus ist und Waren in größeren Gebinden anbietet.

Die Vorrede der Wormser Taxe erwähnt als Begründung für eine Neuerstellung einer Taxe, dass "[...] jetzt [...] unbekanter vund frembder Gewechß / auß der neuwen Welt / Indien und andern mehr frembden Landen / (darvon unsere Vorfahren nicht gehört / derwegen auch von ihnen nicht beschrieben worden) täglich zu uns gebracht / vund allhie zu Franckfurt / wie auch zu Antorff / Leipzig und Straßburg / in den Messen durch die Materialisten vund andere verkaufft werden [...] zu gutem nicht unterlassen wöllen / die rechten Teutschen Namen zu den Lateinischen vund Apoteckischen / durch die Gelehrten diesem Catalogo zusetzen lassen [...]". Mit Worms 1582, die bis zu fünf Synonyme für eine jeweilige Ware bietet, ist die zweisprachige /Latein, Deutsch) und damit zweispaltige Taxe endgültig etabliert. Wie in vielen anderen Taxen werden auch die Kosten für Arbeitsleistungen in einer Taxa laborum festgelegt: Eine Salbe neu anzusetzen kostet 2 Alb. Macht der Geselle einen Einlauf (Klistier), so soll ihm ein Trinkgeld von 4 Alb. gegeben werden. Macht dieser Geselle mit dem Medicus einen Hausbesuch bei einem Patienten oder wird vom Medicus über Land geschickt, um "anderes bei den Kranken zu verrichten“, so soll er neben Essen und Trinken 13 Alb. für den Tag erhalten. Über die Reisekosten sei je nach Entfernung gesondert mit dem Patienten zu verhandeln.

Wir sind bisher nur Sammeltaxen und Gesamttaxen begegnet. Auswahltaxen – so die aus Bamberg 1584 – fassen gängige Waren unter einem Pauschalpreis zusammen. So tauchen Lein-, Nuss- oder Mohnöl als „gemeine Oell / Das Lott“ für 4 Pfennige auf. Von Pauschalisierung ausgenommen sind in diesem Fall das Spiköl, das Terpentinöl und die zweifach destillierte Schwefelsäure. Im Fall der „Metallica & Terrae“ finden wir bis auf Berggrün fast alle Farben. Hat man sich mit Grünspan zufriedengegeben, oder hat man für Grüntöne Bleigelb mit Bergblau ausgemischt?

Neben „wolbestellte Kirchen und Schulen“ treten ein „Rathhaus und [eine] Apotheke“. So berichtet uns die Arnstädter Taxe von 1583 im Vorwort, dass da „wo diese also in einer Stadt gefunden werden/ [...] kein zweiffel [sei]/ das es auch mit den Einwohnern und Unterthanen wol stehe.“ Zum Zeitpunkt der Erstellung der Taxe war dies jedoch nicht der Fall. Die Verheerungen der Pest wie auch vor allem ein Stadtbrand im Jahr 1581, dem Menschen, Kirchen wie auch vor allem die 1567 gegründete Hof-Apotheke am Markt zum Opfer fielen, waren noch allzu präsent. Vermutlich versorgte nach dem Brand die Apotheke unter der Galerie (um 1540 gegründet) die Stadt. Jedenfalls beauftragten die politischen Verantwortlichen nach dem Wiederaufbau der Hof-Apotheke ein Tax Tefflein beim Stadtmedicus. Als Vorbild möge man sich an „andern Texten“ aus dem Kurfürstentum Sachsen richten. Man schaut nach Dresden, Weimar, Magdeburg und Halle. Der Entwurf sei „anderswo zu gelerten Medicis denselben zu revuidiren ubersand worden“, man vergewisserte sich also, ob alles seine Richtigkeit hatte. Vermutlich nicht nur die Gliederung dieser Sammeltaxe, die alles, was wir suchen, bietet, sondern auch die Preisgestaltung orientiert sich somit an den Vorbildern der Zeit. Das – man verzeihe mir den Eindruck – irgendwie antiquierte Druckbild der in Erfurt gedruckten Taxe weicht deutlich von allen bislang bekannten Vorläufern ab.

Arnstadt 1583 (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)

Auffallend ist eine ausführliche Erörterung der Apotheker- und Kramergewichte. Der Bezug der Waren erfolgte entweder direkt von den Leipziger Märkten oder aber über einen Materialisten. So findet sich in dem Tax Tefflein im Falle von Spik- wie von Mohnöl der Hinweis „wie es die Materialisten füren“.

Um die Verhältnisse in der Apotheke zu verbessern, sollte sich der Apotheker auf eine kleineres, aber frisches Angebot beschränken. Vermutlich den politischen Verhältnissen der Zeit geschuldet, sollten „Bohemische oder gemeine Edelgesteine/ keines weges zur Artzney […] gebraucht werden/ Sondern alleine die Orientalischen“ und dies auch dann, wenn diese teurer im Einkauf wie im Verkauf seien. Dieser Vorgabe folgt die Taxe: Es finden sich zwar Einträge zu Schiffergrün, Berggrün, ungarischem Vitriol, Grünspan und „deutsche[m] Bolus darmit man techer ferbet“, die allerdings ohne Preisangabe bleiben. Berggrün, Schiffergrün und Ungarischer Vitriol wurden in Böhmen bis in die Mitte des 16. Jhs. in großem Maßstab gewonnen, waren jedoch auf Grund des Niedergangs des Bergbaus und politischer Unruhen zum Zeitpunkt der Entstehung der Arnstädter Taxe nur schwer verfügbar [2]. Da sie nicht zu den Waren gehörten, deren Preise als steigend oder fallend ausgezeichnet waren, müssen wir davon ausgehen, dass sie nicht erhältlich waren. Wie gesagt, auch der ansonsten in jeder Taxe zu findende und damit zur Grundlage für eine Berechnung des Relativpreises gewordene Grünspan fehlt. Grünspan wurde häufig aus Südwesteuropa – Südfrankreich oder Spanien – oder aber aus den Niederlanden bezogen. Die Niederlande standen von 1568 bis 1648 im Spanisch-Niederländischen Krieg, was den Handel mit Sicherheit erschwerte. So aufschlussreich also diese Taxe in vielen Punkten ist, umso schwieriger erweisen sich hier die Umrechnung der hier verwendeten vier Währungseinheiten (vermutlich Florin, Groschen, Pfennige und Heller). Folgen die Gewichte den üblichen Apothekengewichten und dem Kramerpfund, werden selten verwendete Maße wie Nössel für Tinte oder das gutt (Tropfen) für kleine Mengen von Schwefelsäure angegeben.

Die Taxe Passau 1586 kann der seit 1384 bestehenden Hofapotheke zum Schwarzen Adler, die ältesten in Bayern, zugeordnet werden. Zur Zeit des Erscheinens der Taxe, der eine ausführliche Ordnung vorgestellt ist, war Johann Andreas Horn Hofapotheker. Die Apotheke stand unter der Aufsicht des Passauer Bischofs und diente auch der Versorgung seines Hofstaats [3]. In der Ordnung wurde festgelegt, dass höchstens noch eine weitere Apotheke in Passau betrieben werden dürfe, eine dritte sollte aufgelöst werden. Die beiden Apotheken sollten dabei nicht in der Hand ein und desselben Apothekers sein. Durch Passau ziehende Kauflaute aus Venedig und anderswo durften bei Strafe in der Apotheke benötigte Waren nicht direkt verkaufen, sondern sollten diese erst nach Anzeige und Prüfung durch den Medicus, „ob sie frisch/ gerecht und gut seind“, dem Apotheker zum Weiterverkauf überlassen.

Hamburg 1587 (Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen)

Die Sammeltaxe Hamburg 1587, der eine knappe Apothekenordnung vorangestellt ist, wird in beiden Apotheken Hamburgs ausgelegen haben, der 1472 gegründeten Ratsapotheke wie der 1437 aufgesetzten Jordanschen Apotheke [4]. Ob Hamburg 1587 ein Reflex auf die reichsweit gültige Polizeiverordnung von 1577 oder auf die 1564/5 grassierende Pest war, muss offen bleiben. Über 4.000 Tote in einer Stadt mit rund 20.000 Einwohner sprechen eine eigene Sprache, die Sprache miserabler hygienischer Verhältnisse wie zu weniger Apotheken. Wenn man sich bewusst macht, dass Hamburg Ende des 16. Jhs. eng in ein Netz von Handelsbeziehungen eingebunden war, das von London über Antwerpen bis ins ferne Baltikum reichte, ist das weitgehende Fehlen von Herkunftsbezeichnungen nur auf den ersten Blick verwunderlich: Man bezog die Waren über Materialisten aus Leipzig und Frankfurt, wie die Ordnung erwähnt. Überhaupt wirkt der gelistete Warenkanon stabil, fast alle unsere Waren finden sich. Auffällig ist, dass Hausenblasen fehlen, aus denen Leim hergestellt wurde. Dies ist um so erstaunlicher als riesige Mengen von Hausenblasen aus dem Baltikum über Hamburg umgeschlagen wurden. Vermutlich kaufte der Hamburger direkt beim örtlichen Materialisten. Das Gedränge in den nur zwei Apotheken Hamburgs – Ende des 18. Jhs. waren es über 30! – sprach für den Direktbezug. Den Materialisten war jedoch auferlegt, pharmazeutisch relevante Produkte nur in Mengen von über einem Pfund zu verkaufen. Doch wer wird schon ein Pfund Kreuzbeeren kaufen, die stark abführend wirken? Hier ist der Apotheker gefragt! Zumindest für bedeutende Städte wie Hamburg wird somit mit der immer erneuten Klärung der Grenzziehung zwischen Materialisten und Apothekern zu rechnen sein.

Eine zentrale Stellung in unserer Arbeit nehmen Inventare ein, so Kolberg 1589. Das Kolberger Inventar lag uns nicht im Original vor, wurde jedoch 1920 von Richard Meißner publiziert [5] und von uns auf unseren Warenkanon hin untersucht [6]. Erstellt anlässlich des Verkaufs der Kolberger Apotheke, bekommen wir einen einmaligen Einblick in die Lagerbestände, aber zugleich auch in den Warenwert. Am Ende musste ein Betrag stehen, zu dem die Apotheke den Besitzer wechseln sollte. Kolberg 1589 wird so zu einer Besonderheit: In der Regel ist es das eine (normale Inventurlisten) oder das andere (Taxe, Preiscourant). Erwähnenswert ist, wie komplex die Umrechnung von Gewichten und Währungen sein konnte. Zu den Gewichten berichtet Meißner von 1 stien (Stein) = 21 Pfund, 1 Pfund = 32 Lot (das gängige Civilpfund), zu den Währungen 1 Daler (Taler) = 1 Florin 10 Groschen 12 Pfennige, 1 Ordts Daler (Ortstaler) = 10 Groschen 12 Pfennige, 1 Florin oder Gulden = 32 Groschen, 1 Groschen = 18 Pfennige, 1 Florin = 24 ßlübs, 1 ßlübs = lübß, lübsch, lübisch, d. i. 1 lübischer Schilling = 24 Pfennige, 1 florin = 4 Mark. Aus diesem Gewirr ergeben sich komplizierte Umrechnungen, die in einen (modernen) Preis pro Gramm und der bevorrateten Menge in Kilogramm münden. Auf eine Ausweisung der zahlreichen Zwischenrechnungen muss hier verzichtet werden.

[1] Zur Magdeburger Apothekengeschichte siehe Katharina Albrecht: Die Geschichte der Apotheken der Stadt Magdeburg von den Anfängen bis zum Jahre 2001, Dissertation Halle 2002.

[2] Andreas Burmester und Laura Resenberg: Von Berggrün, Schiefergrün und Steingrün aus Ungarn, in: Restauro 109, Heft 3, 2003, S. 180–187

[3] siehe unter https://www.niederbayern-wiki.de/wiki/Hofapotheke_zum_Schwarzen_Adler, letztmalig aufgerufen 10.1.2022.

[4] Alle Angaben aus Cornelia Kohlhaas-Christ: Zur Geschichte des Apothekenwesens in Hamburg von den Anfängen bis zum Erlass der Medizinalordnung von 1818, Dissertation, Stuttgart 1985.

[5] Im Abdruck in Richard Meißner: Eine Deutsche Apotheke des 16. Jahrhunderts, Leipzig 1920.

[6] Andreas Burmester, Ursula Haller und Christoph Krekel: The Munich Taxae Project. The Kolberg Inventory List of 1589, in: Mark Clarke, Joyce H. Townsend und Ad Stijnman (Hrsg.): Art of the Past, Sources and Reconstructions, London 2005, hier S. 44 – 48.

Dieser Beitrag ist zu zitieren als Andreas Burmester: An den Rand notiert. Anmerkungen zum Münchner Taxenprojekt (2022), www.taxenprojekt.de.

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